Alarmanlage Wohnung: So schützen Sie ihr Eigenheim

Alarmanlage Wohnung

Was gibt es zu beachten, wenn man eine Alarmanlage in der Wohnung installieren will? In der Schweiz ist die Installation von Alarmsystemen Sache der Wohnungseigentümer. Sie sind allerdings nicht rechtlich dazu verpflichtet. Sichere Schlösser für Türen und Fenster sowie die Abdeckungen für Lichtschächte sind bauliche Eingriffe. Mieter sollten sie auf keinen Fall eigenmächtig anbringen.

Der Mietvertrag sieht lediglich vor, dass der Vermieter die bestehenden Sicherheitssysteme instand hält. Ist also der Türspion oder das Schloss defekt, muss eine Reparatur durchgeführt werden. Der Einbau neuer Technik ist nicht nötig.

Wer kommt für Schäden auf, wenn keine Alarmanlage in der Wohnung vorhanden ist?

Etwa 36’400 Einbruch- und Einschleichdiebstähle hat die Schweizer Polizei im Jahr 2019 erfasst. Und die Aufklärungsrate liegt nur bei 17.3 Prozent. Das ist frustrierend. Besser ist es daher, wenn Panzerriegel, Fenster- und Türschlösser installiert sind.

Das ist aber nicht bei jeder Mietwohnung der Fall. Was passiert, wenn ein Einbruch mit hoher Sachbeschädigung geschieht? Wer kommt für den Schaden auf?

Schäden an baulichen Einrichtungen sind Sache des Vermieters. Werden Fenster, Türen, Einfassungen und Wände beschädigt, sind sie auf Kosten des Vermieters zu reparieren. Das betrifft alle Reparaturen, die handwerklich normal begabte Mieter nicht im Rahmen von 150 Franken selbst leisten können.

Für die Kosten von beschädigten Möbeln und anderer Einrichtung sowie für fehlende Wertgegenstände kommen Vermieter nicht auf. Diese Ersatzleistungen und Reparaturen müssen Mieter selbst leisten.

Da liegt es natürlich nahe, in Eigenregie Sicherheitstechnik zu installieren. Das dürfen Mieter auch tun – aber nur in Abstimmung mit dem Vermieter.

Was passiert beim Auszug mit der Alarmanlage in der Wohnung?

Lassen Mieter auf eigene Kosten Sicherheitstechnik installieren, muss das mit den Eigentümern abgestimmt sein. Dann ist es auch nicht nötig, die Alarmsysteme beim Auszug abzubauen. Die Vermieter dürfen die Technik übernehmen. Mietrechtlich ist keine Ablöse festgelegt. Gezahlt werden kann sie natürlich trotzdem.

Was genau dürfen aber Mieter in der Wohnung verbauen? Grössere bauliche Änderungen sind nicht möglich. Aber eine Tür durch ein neues Modell mit Türspion zu ersetzen, geht durchaus. Auch der Einbau von Türschlössern, zusätzlichen Panzerriegeln und Fenstergriffen mit Schloss ist im Rahmen des Möglichen.

Das sind allerdings Einzelmassnahmen, die jeweils nur einen möglichen Zugang schützen. Der mechanische Schutz ergibt Sinn. Allerdings wird die Wohnung erst richtig sicher, wenn eine intelligente Alarmanlage dazukommt.

Welche Komponenten kann die Alarmanlage für die Wohnung enthalten?

Alarmanlage für die Wohnung

Alarmanlagen dürfen von Mietern installiert werden. Die Installation von Videoüberwachung, Rauch- und Gasmeldern sowie Glasbruchmeldern erfordert keinen Eingriff in die Bausubstanz. Sogar biometrische Zutrittskontrollsysteme sind möglich. Dazu gehören beispielsweise Fingerabdruck- und Iris-Scanner.

Grundsätzlich sind moderne Alarmanlagen nicht mehr verkabelt. Die einzelnen Komponenten sind über Funkstandards oder WLAN miteinander verbunden. Das erleichtert die Installation für Mieter erheblich, ausserdem macht es die Alarmanlage sicherer. Denn tatsächlich waren bei den alten Systemen die Kabel eine Schwachstelle. Kabel sind gut sichtbar und dadurch leicht durchzuschneiden.

Dazu kommen weitere Vorteile:

  • Die funkgestützte Alarmanlage ist kostengünstiger als eine verkabelte Anlage.
  • Kabellose Alarmanlagen werden in der Wohnung ohne grössere Montagearbeiten installiert.
  • Die Einrichtung ist einfach und schnell erfolgt.
  • Sie ziehen um? Dann bauen Sie die Alarmanlage aus der Wohnung aus und nehmen Sie sie mit!
  • Es ist kein Problem, nachträglich weitere Komponenten zu integrieren.
Alarmanlage für die Wohnung

Moderne Alarmanlagen für die Wohnung können viel und sind weit mehr als nur ein effizienter Einbruchschutz. Die Anlagen schlagen bei Feuer und Rauchentwicklung Alarm und schalten das Licht ein. Sie warnen zudem bei Gasaustritt. Das ist aber die Kür; nun geht es erst einmal um den Einbruchschutz. Diese Komponenten sollten dabei sein:

  • Funkalarmzentrale, die alle Signale verarbeitet und weitervermittelt
  • Kontaktsensoren mit Sender an Türen und Fenstern, die auf Berührung reagieren
  • Glasbruchmelder, die Vibrationen am Glas in einer bestimmten Frequenz erfassen
  • Bewegungsmelder für den Innenbereich, die bei Bedarf Lichtquellen und/oder Kameras aktivieren
  • Bewegungsmelder für den Aussenbereich, die anders eingestellt sind als die Bewegungsmelder im Innenbereich
  • Kameras, die bei Aktivierung über Ihr Smartphone Überwachung gewähren und Videoaufzeichnungen an Ihren Computer übertragen
  • Kameras mit Nachtsicht (zumindest im Aussenbereich), die auch bei schlechten Lichtverhältnissen brauchbare Bilder liefern
  • Akustische Sirenen, die bei Auslösen eines Alarms laut los schrillen
  • Stiller Alarm, der Einsatzkräften den Einbruch meldet

Die Kür: Schutz bei Gas, Feuer, Rauch, Wasser

Schutz bei Gas, Feuer, Rauch, Wasser

Die Beratungsstelle für Brandverhütung hat im Jahr 2020 etwa 6200 Schadensfälle an Gebäuden festgestellt, die durch Brände ausgelöst wurden. Diese Angaben wurden von den 18 Kantonalen Gebäudeversicherungen gemeldet.

Rechnet man dies auf die gesamte Schweiz hoch, müssen wir von 9000 Gebäudeschäden durch Brand ausgehen. Die Rede ist von Schadenssummen, die bei mehr als 300 Millionen Franken liegen. Rückblickend sind die Brandschäden trotz steigender Gebäudezahl zwar in den letzten 20 Jahren zurückgegangen. Aber die Zahlen sind immer noch erschreckend hoch.

Feuer- und Rauchmelder lassen sich in die Alarmanlage für die Wohnung integrieren. Die optischen Sensoren reagieren auf Sichtstörungen. Nur sehr selten werden sie auch durch hohe Luftfeuchtigkeit oder die Sicht störende Insekten im Sensor ausgelöst.

Gasmelder verfügen über chemische Sensoren. Sie melden, wenn irgendwo in der Wohnung Gas austritt, und können so ebenfalls Brände verhindern. Bei gasgestützten Heizsystemen und Verwendung eines Gasherds ist das sinnvoll.

Warum ist eine Alarmanlage in der Wohnung auch für die Psyche gut?

Alarmanlage in der Wohnung auch für die Psyche gut

Kellerfenster und Hintertüren mag niemand so wirklich. Sie haben ein mulmiges Gefühl im Keller und halten sich nicht gerne im Bereich des Hintereingangs auf? Da ist Ihr Sicherheitsempfinden, das sich da zu Wort meldet und Sie warnt.

Kellerfenster und -türen, Lichtschächte und Hintertüren sind die Schwachstellen jedes Gebäudes. Hier steigen Einbrecher gerne ein. Decken Sie diese Bereiche mit Sensoren und Kameras ab. Dann fühlen Sie sich sicherer.

Besonders gross ist das Unwohlsein, wenn Sie bereits Opfer eines Einbruchs wurden. Sie bekommen zwar vielleicht die entwendeten Wertgegenstände wieder, und Schäden werden durch Versicherungen beglichen. Aber das Gefühl der Geborgenheit, die Sicherheit Ihres Eigenheims kann Ihnen keine Versicherung wiedergeben.

Als Einbruchsopfer leiden Sie unter erhöhtem Stress. Mit einer Alarmanlage in der Wohnung können Sie diesen Stress etwas mindern. Eine Alarmanlage kann einen Einbruch nicht absolut sicher verhindern. Aber sie macht es Einbrechern schwerer und trägt zur Aufklärung bei.

Altbauten mit einer Alarmanlage nachrüsten – funktioniert das?

Altbauten mit einer Alarmanlage nachrüsten

Funkgestützte Alarmanlagen lassen sich ohne grösseren Aufwand und ohne Umbaumassnahmen in der Wohnung installieren. Deshalb sind die Anlagen selbstverständlich auch für den Altbau geeignet. Die einzelnen Sensoren, Kameras und die Funkzentrale werden einfach an der Wand befestigt. Wenn Sie einen Spiegel oder eine Lampe aufhängen, haben Sie den gleichen Aufwand.

Der Einbau einer Alarmanlage in der Wohnung will gut überlegt sein

Jede Wohnung und jedes Gebäude ist anders. Welche Komponenten für Ihre Wohnung infrage kommen und wie genau Sie Ihre Alarmanlage gestalten, hängt vom Aufbau der Wohnung ab. Auch Ihr Bedarf ist entscheidend. Kontaktieren Sie uns einfach und bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch erfahren Sie mehr.