Viele Hauseigentümerinnen und Mieter glauben, eine Alarmanlage lohne sich nur beim Neubau oder während einer Totalsanierung. Das stimmt heute so nicht mehr. Moderne Funktechnik macht es möglich, Wohnung oder Haus nachträglich abzusichern, ohne Wände aufzustemmen oder Kabel zu verlegen. Was bei einer Nachrüstung technisch und rechtlich zu beachten ist und wie der Ablauf konkret aussieht, zeigt dieser Beitrag.
Warum eine Nachrüstung auch im Bestandsbau funktioniert
Klassische, fest verdrahtete Alarmanlagen erfordern Kabelkanäle in Wänden und Decken, was in bewohnten Gebäuden kaum praktikabel ist. Funkalarmanlagen umgehen dieses Problem: Die einzelnen Komponenten, also Fenster- und Türkontakte, Bewegungsmelder und Sirenen, kommunizieren drahtlos mit der Zentrale und werden über Batterie oder Akku betrieben. Montiert werden sie meist mit stabilen Klebepads oder wenigen kleinen Schrauben, die beim Auszug rückstandslos entfernt werden können. Für Mietobjekte, denkmalgeschützte Bauten oder einfach für alle, die keine grössere Baustelle in der Wohnung möchten, ist das der entscheidende Vorteil. Wer sich dagegen für eine Lösung von der Stange aus dem Baumarkt interessiert, findet einen ehrlichen Vergleich in unserem Beitrag DIY-Alarmanlagen aus dem Baumarkt: Bequeme Lösung oder Sicherheitsrisiko?
Funk oder verkabelt: Was «ohne grosse Umbauarbeiten» konkret bedeutet
Eine Funklösung eignet sich für die meisten Nachrüstungen: Sie ist innerhalb weniger Stunden montiert, lässt sich jederzeit um zusätzliche Komponenten erweitern und hinterlässt bei einem Umzug keine Spuren. Verkabelte Systeme bleiben zwar unempfindlicher gegenüber Funkstörungen, verlangen aber Kabelwege durch Wände oder Böden und eignen sich deshalb in erster Linie für einen Neubau oder eine Totalsanierung, bei der ohnehin Elektroarbeiten anstehen. Für die klassische Nachrüstung in einem bestehenden Haus oder einer bestehenden Wohnung ist die Funklösung deshalb in aller Regel der pragmatischere Weg. Hybridlösungen, bei denen einzelne Komponenten verkabelt und andere per Funk angebunden werden, sind ebenfalls möglich, etwa wenn ohnehin bereits Leerrohre vorhanden sind.
Mietwohnung oder Eigenheim: Was ist rechtlich zu beachten?
In der eigenen Liegenschaft entscheiden Sie grundsätzlich frei, wie Sie Ihr Zuhause absichern. In der Mietwohnung gilt eine einfache Faustregel: Der Vermieter schuldet einen funktionsfähigen Grundschutz, etwa intakte Schlösser an Türen und Fenstern. Alles, was darüber hinausgeht, liegt in der Verantwortung der Mieterschaft, und genau hier setzen moderne Funksysteme an. Massnahmen, die keine bleibenden Spuren an der Bausubstanz hinterlassen, etwa Klebemontage oder eine Zentrale, die einfach in die Steckdose gesteckt wird, sind in der Regel auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters zulässig. Sobald Bohrungen, Kabelschlitze oder eine fest montierte Aussensirene ins Spiel kommen, empfiehlt sich dagegen eine schriftliche Absprache im Voraus, um spätere Diskussionen bei der Wohnungsabgabe zu vermeiden. Ein weiterer Pluspunkt für Mieterinnen und Mieter: Eine funkbasierte Anlage zieht beim Auszug einfach mit um. Besonderheiten in Mehrfamilienhäusern, etwa bei gemeinsam genutzten Kellerzugängen oder Treppenhäusern, erläutern wir im Beitrag Wie funktioniert eine Alarmanlage in einem Mehrfamilienhaus?
So läuft eine professionelle Nachrüstung ab
Am Anfang steht idealerweise eine Vor-Ort-Beratung, bei der eine Fachperson die tatsächlichen Schwachstellen des Objekts beurteilt, etwa leicht zugängliche Fenster im Erdgeschoss, Terrassentüren oder Kelleraussenzugänge. Auf dieser Grundlage wird festgelegt, welche Komponenten wo sinnvoll sind und wie die Zentrale angebunden werden soll. Die eigentliche Montage lässt sich bei den meisten Wohnungen und Einfamilienhäusern an einem einzigen Tag durchführen, ohne dass grössere bauliche Eingriffe nötig sind. Zum Abschluss folgen eine Einweisung in die Bedienung sowie ein Testlauf aller Komponenten, damit im Ernstfall auch wirklich alles zuverlässig funktioniert.
Welche Komponenten sich für die Nachrüstung eignen
Fenster- und Türkontakte gehören an die neuralgischen Punkte eines Gebäudes: ebenerdige Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Kellerzugänge. Bewegungsmelder in Innenräumen erkennen einen Eindringling, sobald die erste Sicherungsebene überwunden wurde. Eine Alarmzentrale mit Mobilfunk-Rückfallebene bleibt zudem auch dann funktionsfähig, wenn der Internetrouter ausfällt oder gezielt vom Router getrennt wird, ein Punkt, der bei rein WLAN-basierten Billigsystemen häufig unterschätzt wird. Sinnvoll ist zudem eine Aufschaltung auf eine 24-Stunden-Alarmzentrale oder zumindest eine App-Benachrichtigung aufs Smartphone, damit ein Alarm nicht ungehört verhallt. Wer zusätzlich auf Videoüberwachung setzt, profitiert von einer weiteren Ebene zur Abschreckung und im Ernstfall zur Beweissicherung. Da SECUR herstellerunabhängig arbeitet, lässt sich die Nachrüstung mit Komponenten verschiedener Hersteller realisieren, einen neutralen Überblick gibt unser Beitrag Vergleich der Alarmanlagenhersteller: Jablotron, Visonic und Dahua.
Was kostet die Nachrüstung, und gibt es Vergünstigungen?
Die Kosten hängen von der Objektgrösse, der Anzahl Komponenten und der gewünschten Aufschaltung ab. Eine ausführliche Übersicht realistischer Preisspannen bietet der Beitrag Was kostet eine Alarmanlage in der Schweiz?, einen Vergleich von Funk-, Kabel- und Hybridanlagen unser Ratgeber zur Alarmanlage in der Schweiz. Konkrete Zahlen für Ihr Objekt liefert eine kostenlose Vor-Ort-Beratung. Ein Argument, das in der Kostenrechnung gerne vergessen geht: Einige Versicherer gewähren einen Prämienrabatt, wenn ein Objekt mit einer zertifizierten Alarmanlage ausgestattet ist. Ob und in welcher Höhe sich das lohnt, lässt sich am besten direkt bei der eigenen Versicherung erfragen.
Ob Mietwohnung, Eigenheim oder Gewerberaum: Eine Nachrüstung muss keine grosse Baustelle bedeuten. SECUR Sicherheitstechnik berät als Schweizer Familienunternehmen in zweiter Generation seit 1985 zu Alarmanlagen für Privat und Gewerbe. Vereinbaren Sie eine kostenlose Sicherheitsberatung und erfahren Sie, welche Lösung zu Ihrem Objekt passt.
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Häufige Fragen zur Alarmanlagen-Nachrüstung
Brauche ich für eine nachträgliche Funk-Alarmanlage eine Baubewilligung?
In der Regel nicht, da keine bauliche Veränderung am Gebäude vorgenommen wird. Bei fest montierten Aussensirenen oder Kameras lohnt sich im Einzelfall eine kurze Rückfrage bei der Gemeinde oder Verwaltung.
Kann ich die Anlage bei einem Umzug mitnehmen?
Ja. Funkbasierte Komponenten lassen sich rückstandslos demontieren und in der neuen Wohnung wieder einrichten.
Wie lange dauert die Montage?
Bei den meisten Wohnungen und Einfamilienhäusern ist eine professionelle Nachrüstung an einem Tag erledigt.
Lohnt sich das Nachrüsten, obwohl schon eine ältere Alarmanlage vorhanden ist?
Das kommt auf die Technik an. Ältere Systeme mit 2G- oder 3G-Modul verlieren mit der schrittweisen Netzabschaltung ihre Mobilfunkanbindung, mehr dazu in unserem Beitrag 3G wird abgeschaltet: Was bedeutet das für Ihre Alarmanlage?. Eine Fachperson prüft am besten vor Ort, ob sich eine Erneuerung oder Ergänzung lohnt.