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Videoüberwachungsanlage: Ihr Unternehmen richtig schützen

Einsatzbereich und Vorteile von Bewegungsmeldern

Wer ein Unternehmen führt, trägt grosse Verantwortung. Augen und Ohren müssen überall sein, um für reibungslose Abläufe zu sorgen. Auch die Sicherheit der Mitarbeiter und der Schutz des Firmengeländes sind zu gewährleisten. Gleiches gilt für Güter und weitere Wertgegenstände sowie empfindliche Daten, die sich dort befinden. Niemand kann alles auf einmal im Auge behalten – einef Videoüberwachungsanlage hingegen schon.

Immer dann, wenn niemand anwesend oder schlichtweg zu viel los ist, um selbst den Überblick zu behalten, springen Überwachungsanlagen ein. Sie sind das Auge des Unternehmens und ermöglichen eine umfassende Kontrolle. Alles, was im überwachten Bereich vor sich geht, kann dank ihnen nachverfolgt werden. Videoüberwachungsanlagen sind auf zahlreichen Firmengeländen bereits gang und gäbe, und das aus gutem Grund. 

Schliesslich ist nur ein umfassender Schutz ein guter Schutz. «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser», wie der Volksmund weiss. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Installation einer Videoüberwachungsanlage mit dem Misstrauen gegenüber den eigenen Mitarbeitern einhergeht. Der Sinn ist vielmehr, sie in Sicherheit zu wissen, sollte es beispielsweise zu Gefahrensituationen kommen.

Videoüberwachungsanlagen als vorbeugende Massnahme

Videoüberwachungsanlagen sind vor allem eines: Mittel zur Prävention. Warten Sie nicht erst darauf, dass der Ernstfall eintritt, sondern handeln Sie in weiser Voraussicht. Die Installation derartiger Anlagen gehört zu den effizientesten Methoden zum Schutz vor:

  • Einbrüchen
  • Überfällen
  • Vandalismus

Die Aufnahmen der Videoüberwachung sind ein wertvolles Hilfsmittel, wenn es darum geht, eine Straftat aufzuklären. Sie erleichtern die Suche nach dem Täter ungemein und tragen so zu einer schnellen Abwicklung des Falls bei. Aber vielleicht muss es gar nicht erst so weit kommen. 

Wer das eigene Unternehmen mit Kameras überwacht, muss gut sichtbar darauf hinweisen – doch dazu später mehr. So sind also auch potenzielle Straftäter über die Videoüberwachungsanlage informiert und wissen, dass ihr Handeln aufgezeichnet wird. Das schreckt ab. 

Vor allem Gelegenheits- oder Ersttäter suchen sich in der Regel Ziele aus, bei denen sie auf möglichst wenig Widerstand treffen. Allein das Wissen, dass eine Überwachung stattfindet, lässt sie nicht selten weiterziehen. So kann eine Videoüberwachungsanlage Straftaten also nicht nur aufzeichnen, sondern schon von vornherein verhindern. 

Wie schützen Videoüberwachungsanlagen effektiv vor Straftaten?

Wer auf eine Videoüberwachungsanlage setzt, hat stets im Blick, was auf dem eigenen Firmengelände vor sich geht. Das ermöglicht ein direktes Eingreifen im Ernstfall, um Schlimmeres zu verhindern. Möglich ist dies beispielsweise mithilfe von Anlagen, die per SMS oder Anruf über ungewöhnliches Treiben auf dem Gelände informieren. Auf Wunsch wird auch sofort der zuständige Sicherheitsdienst oder die Polizei informiert.

Einbrecher, Vandalen und Co. sollen sofort vertrieben werden? Dann sind Videoüberwachungsanlagen mit Ton- oder Lichtsirenen die richtige Wahl. Die schrillen Töne und grellen Lichter sorgen für einen Schreckmoment, und die Straftäter ergreifen die Flucht. 

Wer sich für diese Variante entscheidet, muss allerdings eine Sache wissen. Oft ist es dann nicht mehr möglich ist, die Täter an Ort und Stelle zu fassen. Bei stillen Alarmen ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass dies gelingt.

Wo sind Videoüberwachungsanlagen einsetzbar?

Was ist für den Kunden die richtige Wahl?

In den Räumlichkeiten des Unternehmens, auf dem Aussengelände oder dem Parkplatz – Videoüberwachungsanlagen sind vielseitig einsetzbar. Die Installation ist auch mit Blick auf ganz bestimmte Objekte möglich. Das können beispielsweise Computer, Kassen, Safes oder Aktenschränke sein, die Kundenkarteien oder andere wichtige Dokumente enthalten. Im Gebäude bietet die Videoüberwachungsanlage effektiven Schutz für Waren, Inventar, sensible Daten und natürlich auch die Mitarbeiter. 

Auf dem Parkplatz und dem gesamten Aussengelände sorgen die Überwachungsanlagen für den Schutz von grossen Maschinen, Lieferwagen, Firmenfahrzeugen und mehr. Einen weiteren erheblichen Vorteil bietet die Installation im Aussenbereich. Verschafft sich ein Unbefugter Zutritt zum Gelände, wird der Besitzer, der Sicherheitsdienst, die Polizei oder alle drei sofort informiert. 

Die Gefahr ist also schon bekannt und kann gestoppt werden, bevor der mutmassliche Straftäter überhaupt in das Firmengebäude eingedrungen ist. So lassen sich auch Kosten für Sicherheitspersonal einsparen. Die Fachkräfte müssen dank moderner Sicherheitstechnik nicht dauerhaft vor Ort sein, sondern lediglich im Ernstfall. 

Auch der Geschäftsführer selbst hat jederzeit im Blick, was in den Räumlichkeiten seines Unternehmens sowie auf dem Aussengelände passiert. Möglich ist dies dank Videoüberwachungsanlagen, die eine Live-Übertragung auf das Smartphone und andere Endgeräte zur Verfügung stellen. Selbstverständlich ist eine Videoüberwachung nicht nur sinnvoll, wenn niemand mehr vor Ort ist. 

Gerade in Ladengeschäften ist sie auch während der Öffnungszeiten Gold wert. Im Falle eines Ladendiebstahls am helllichten Tag wird die Straftat aufgezeichnet. So kann sie später besser rekonstruiert und der Täter schneller gefasst werden. In Kombination mit einem Paniktaster haben die anwesenden Mitarbeiter die Möglichkeit, sofort einen Alarm auszulösen oder die Polizei zu informieren. 

Was muss bei der Videoüberwachungsanlage im Aussengelände beachtet werden?

Die Videoüberwachung hat in der Schweiz in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Das betrifft nicht nur den öffentlichen Raum. Auch der Aussenbereich von Privathäusern sowie Arbeitsplätze werden zunehmend überwacht. Die Organisation Human Rights sieht dies als problematisch an. Denn die zunehmende Verbreitung von Videoüberwachungsanlagen geht mit anderen technologischen Entwicklungen einher, wie etwa:

  • intelligente Kameras
  • Gesichtserkennung
  • Bewegungsprofile, die von Kamera-Netzwerken erstellt werden

Der Schutz der Privatsphäre ist damit nicht mehr gegeben. Für die Videoüberwachung von Unternehmen bedeutet das: Es sollten so wenige Kameras wie nur möglich gesetzt werden. Kunden und Belegschaft müssen von der installierten Überwachung in Kenntnis gesetzt werden, bevor sie den überwachten Bereich betreten. Eine mündliche Information reicht in diesem Fall nicht aus.

Denn in der Regel kann das Personal die Kundschaft erst informieren, wenn diese bereits den überwachten Bereich betreten hat. Wer sich vor Einbruch und Vandalismus schützen will, überwacht sinnvollerweise die Aussenanlagen und die Eingangsbereiche.

Gerade im Bereich der Aussenanlagen gibt es aber noch etwas zu beachten. Und zwar darf der öffentliche Bereich nicht erfasst werden. Wird beispielsweise der Zugang zum Firmengelände überwacht, dürfen Trottoir und Strasse vor dem Firmentor in den Aufzeichnungen nicht erkennbar sein.

Das stellt hinsichtlich des Kamerawinkels und der Installation eine Herausforderung dar. Denn die Überwachung liegt im Sinne der Unternehmenssicherheit natürlich im Fokus des Interesses. Kann eine Abbildung der Bereiche direkt vor dem Tor nicht vermieden werden, müssen diese geschwärzt werden. Dies soll nicht erst bei Wiedergabe geschehen, sondern schon bei Aufzeichnung.

Massgeschneiderte Lösungen: Aufzeichnungen nur bei Bedarf

Security

Videoüberwachung in Unternehmen muss nicht für sich alleine stehen. Sinnvoll ist die Kombination mit anderer Sicherheitstechnologie. Verschiedene Konstellationen sind denkbar. Es ist beispielsweise möglich, die Überwachungskamera mit Sensoren wie Glasbruchmeldern oder Bewegungsmeldern zu verbinden. Dann werden nur Aufzeichnungen gemacht, wenn der Sensor einen Anlass dazu gibt.

Diese Form der anlassbasierten Videoüberwachung kann sowohl in Innenräumen als auch auf dem Aussengelände stattfinden. Mit einer solchen Kombination ist der gesetzlichen Anforderung der anlassbasierten und verhältnismässigen Überwachung schon Genüge getan. Gleichzeitig wird der Aufwand für Hardware auf ein Minimum reduziert. Denn weniger Aufnahmen bedeuten auch, dass weniger Speicherplatz benötigt wird.

Die Überwachung «on Demand» ist in jedem Fall eine massgeschneiderte Lösung. Sie muss sowohl auf die individuellen Gegebenheiten des Unternehmens als auch auf die Bedrohungslage abgestimmt sein. Die Secur Sicherheitstechnik AG berät Sie umfassend. Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir ein Sicherheitssystem aus, das den Anforderungen Ihres Unternehmens genauso gerecht wird wie den gesetzlichen Vorschriften.

Videoüberwachungsanlagen und Datenschutz: Wie passt das zusammen?

Videoüberwachungsanlagen und Datenschutz: Wie passt das zusammen?

Immer dann, wenn es um Kameras geht, kommt sofort das Thema Datenschutz auf. Auch wenn die Videoüberwachung der Kontrolle und damit der Erhöhung der Sicherheit dient, ist keineswegs alles erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass eine Videoüberwachung immer dann zulässig ist, wenn sie dem Unternehmen dabei hilft, seine Interessen zu wahren. 

Sofern also die Überwachung zum Schutz von Mitarbeitern und materiellen Gütern beiträgt, ist sie gestattet. Trotzdem gibt es ein grosses «Aber». Der Überwachung sind Grenzen gesetzt, denn jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Deshalb bedarf es unbedingt des bereits erwähnten Hinweises darauf, dass Bildaufnahmen getätigt werden. 

Jeder, der das Gelände betritt, stimmt somit zu, dass er mit der Überwachung und der Aufzeichnung seiner selbst einverstanden ist. Im öffentlichen Raum ist das ausreichend, am Arbeitsplatz hingegen nicht. In dieser Hinsicht gibt es immer wieder hitzige Diskussionen. Was ist wichtiger: die Interessen des Unternehmens oder das Recht der Mitarbeiter am eigenen Bild? 

Unternehmer sind auf der sicheren Seite, wenn sie ihre Angestellten um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung bitten. Damit stimmen sie dem Tätigen von Videoaufnahmen offiziell zu. Eine derartige Erklärung kann auch Teil des Arbeitsvertrags sein und muss eindeutig formuliert sein. Das bedeutet, dass klar aus dem Dokument hervorgehen muss, zu welchem Zweck die Videoüberwachung stattfindet – in der Regel zum Schutz. 

Ausserdem muss die Erklärung freiwillig unterschrieben werden und widerrufbar sein. Sie gibt dem Arbeitgeber jedoch nicht das Recht, jeden Bereich zu überwachen. Private Räume sind tabu. Dazu gehören beispielsweise die Sanitärbereiche und Umkleideräume.

Gibt es Ausnahmen, laut denen eine Videoüberwachung ohne das Einverständnis der Mitarbeiter erlaubt ist?

All das zeigt, dass eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz laut geltenden Datenschutzregeln nicht zulässig ist. Dies würde einen starken Eingriff in die Privatsphäre der Angestellten bedeuten und einen Datenschutzverstoss markieren. Es gibt allerdings tatsächlich Ausnahmen. Zulässig wäre eine geheime Überwachung, um den verhärteten Verdacht einer Straftat zu bestätigen. 

Es fehlt regelmässig Geld in der Kasse, oder Wertgegenstände verschwinden? Es kommt nur eine Person infrage, die dafür verantwortlich sein könnte, und es bedarf nur einer letzten Bestätigung? Dann handelt es sich um eine anlassbezogene Videoüberwachung. Das Interesse des Unternehmens wiegt in diesem Fall schwerer als das Recht des verdächtigten Mitarbeiters am eigenen Bild.

Das Bedürfnis nach Sicherheit liegt dem Menschen im Blut

Eine alarmanlage vermittelt ein gefuehl von sicherheit

Sicherheit ist ein wichtiges Thema für Unternehmen in sämtlichen Branchen. Gehen Sie es deshalb nicht leichtfertig an, sondern holen Sie sich Unterstützung vom Profi. Wir von der Secur Sicherheitstechnik AG stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite, und das bereits seit 1985. 

Wir haben uns auf den Vertrieb von Sicherheitsprodukten auf Funkbasis spezialisiert, insbesondere auf die elektronische Absicherung Ihrer Immobilie. Das gilt gleichermassen für den privaten, gewerblichen und industriellen Gebrauch. Hochwertig, leistungsstark, bedienerfreundlich – mit diesen drei Worten lassen sich unsere Produkte perfekt beschreiben.

Der Bedarf nach Sicherheitstechnik steigt immer weiter an, und das ist kaum verwunderlich. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Schon vor den Höhlen unserer ältesten Vorfahren wurde Wache gestanden. Dank moderner Technik ist das heute zum Glück nicht mehr notwendig. Als stolzer Marktführer im Bereich Funk-Sicherheitstechnik gewähren wir Ihnen im Folgenden einen kleinen Einblick in unsere Produktpalette.

Die Produkte für Videoüberwachungsanlagen der Secur Sicherheitstechnik AG

Das Herzstück der Videoüberwachungsanlage ist die SECUR 3000 PG Funk-Alarmzentrale. Die Zentrale mit Sprachausgabe schützt bis zu 64 Zonen und kann mit bis zu acht Funksirenen verbunden werden. Ausserdem bietet sie Kapazität für 32 Bedienteile und Handsender. Über das mitgelieferte Netzteil bezieht sie Strom aus der Steckdose. 

Sollte es einen Stromausfall geben, den Einbrecher ausnutzen möchten, springt der Notstromakku ein und gewährleistet auch dann höchste Sicherheit. Die Funk-Alarmzentrale lässt sich auf Wunsch auch per Smartphone steuern, sodass Sie jederzeit und überall Zugriff haben.

Eine wertvolle Ergänzung ist das Kommunikationsmodul. Es stellt eine Verbindung zwischen der Alarmzentrale und mehreren Mobilnummern her, auf Wunsch auch mit einem Wachdienstempfänger. Wird ein Alarm ausgelöst, sendet es über das 3G- oder 4G-Netz Text- und Sprachbenachrichtigungen an die hinterlegten Rufnummern. Kommt es zu Netzwerkunterbrechungen, schaltet das Modul unverzüglich auf GSM/GPRS um und stellt so einen zuverlässigen Kommunikationskanal sicher.

Bedienteile und Sirenen

Geht es um die Bedienung, bieten wir verschiedene Möglichkeiten. Eine besonders benutzerfreundliche Variante ist das Funk-Bedienteil Flex. Damit lässt sich das Alarmsystem ganz einfach ein- und ausschalten und im Ernstfall auch auslösen. Es verfügt über vier Tasten zur Programmierung, eine Codetastatur und einen Leser.

Ein Bedienteil, das Mitarbeiter stets am Körper tragen können, ist der Paniktaster. Er ist bestenfalls immer griffbereit, um bei einem Raubüberfall oder Ähnlichem sofort einen Notruf absenden zu können. Dafür ist nur ein Klicken notwendig. 

Der Notrufsender verfügt lediglich über eine Taste, sodass auch in der Aufregung nichts falsch gemacht werden kann. Er kann problemlos blind bedient werden, um das Absetzen des Notrufs möglichst unauffällig zu gestalten.

Im Ernstfall sollen nicht nur Videoaufnahmen getätigt, sondern auch ein akustischer Alarm ausgelöst werden? Zu diesem Zweck bieten wir Funksirenen für den Innen- und Aussenbereich. Im Ereignisfall erklingen Alarmtöne, und LED-Blitzlichter erscheinen, die den Schreckmoment besonders intensiv werden lassen.

Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen bei der Videoüberwachungsanlage berücksichtigt werden?

Die Videoüberwachung im unternehmerischen Bereich betrifft grundsätzlich auch den Arbeitsplatz. Arbeitsrechtliche Bestimmungen müssen also genauso eingehalten werden, wie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auch die Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre sind in diesem Bereich relevant.

Rechtlich bindend sind insbesondere Artikel 328 OR zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers sowie Artikel 328b OR. Letzterer bezieht sich auf die Bearbeitung der Daten über den Arbeitnehmer durch Arbeitgeber. Ergänzend müssen die Bestimmungen von Artikel 26 ArGV 3 herangezogen werden. Diese konkretisieren Artikel 6 ArG.

Details aus den Bestimmungen zum Datenschutz sehen so aus:

  • Videoaufnahmen von Personen sollten idealerweise nach 24 Stunden gelöscht werden.
  • In wirklich sensiblen Fällen ist eine Aufbewahrung der Aufzeichnungen bis zu 72 Stunden möglich.
  • Nur im konkreten Fall einer Straftat dürfen die Aufzeichnungen länger aufbewahrt werden.
  • Überwachungsdaten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Ideal ist ein lokales Speichermedium, das erstens in einem nur für befugte Personen zugänglichen Raum aufbewahrt wird. Zweitens sollten die Daten passwortgeschützt sein.
  • Die Nutzung von Cloud-Speichern ist ebenfalls möglich. Allerdings müssen die Server in der Schweiz stehen. Personenbezogene Daten dürfen nach Schweizer Gesetzgebung nicht ins Ausland transferiert werden.

Das sind nur einige Vorschriften, die bei der Planung einer Videoüberwachung für Unternehmen berücksichtigt werden müssen. Die Experten der Secur Sicherheitstechnik AG kennen die gesetzliche Lage im Detail. Sie unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihres Überwachungssystems.

Die Sicherheit Ihres Unternehmens in den besten Händen

Unsere anspruchsvolle Kundschaft überzeugen wir mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung auf folgenden Gebieten:

  • Schwachstellenanalyse
  • Erstellung von Sicherheitsdispositiven
  • Planung von Alarm- und Hauszentralen samt Installation
  • Brandmeldeanlagen
  • Videoüberwachung

Bei Problemen stehen Ihnen unsere versierten Wartungstechniker rund um die Uhr mit all ihrem Wissen und Können zur Verfügung. Möchten auch Sie zukünftig in erhöhte Sicherheit investieren und sind auf der Suche nach einem starken Partner? Wir von der Secur Sicherheitstechnik AG nehmen uns Ihres Anliegens an und kümmern uns um den umfassenden Schutz Ihres Unternehmens. 


Gern statten wir auch Ihre privaten Räumlichkeiten mit passender Sicherheitstechnik aus. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus und schildern Sie uns kurz Ihre Wünsche. Wir melden uns auf schnellstem Wege mit allen notwendigen Informationen zurück.