Eine Alarmanlage ist nur so gut wie die Reaktion auf ihren Alarm. Die Sirene schreckt ab, aber wer schaut nach, wenn Sie in den Ferien sind oder Ihr Handy nachts lautlos ist? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Aufschaltung einer Alarmanlage in der Schweiz funktioniert, wann eine direkte Verbindung zur Polizei überhaupt möglich ist, was eine Notruf- und Serviceleitstelle leistet und wann die Alarmierung per App genügt.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Privathaushalte führt der übliche Weg über eine Notruf- und Serviceleitstelle einer Wachgesellschaft. Sie prüft jeden Alarm rund um die Uhr und bietet bei Bedarf einen Interventionsdienst oder die Polizei auf.
- Eine Direktaufschaltung auf die Polizei ist kantonal geregelt, bewilligungspflichtig und gebührenpflichtig. Sie ist in erster Linie für Banken, Gewerbe und besonders gefährdete Objekte gedacht.
- Fehlalarme mit Polizeieinsatz kosten je nach Kanton und Fall rund CHF 150 bis 1’300. Eine Alarmverifikation per Bild, Ton oder Mehrfachauslösung senkt dieses Risiko deutlich.
- Die Alarmierung per App reicht, wenn Sie fast immer erreichbar sind und rasch reagieren können. Bei Ferienabwesenheit, Gewerbe oder Versicherungsauflagen lohnt sich eine 24/7-Aufschaltung.
Was bedeutet «Alarmanlage aufschalten»?
«Aufschalten» heisst: Die Zentrale Ihrer Alarmanlage meldet jeden Alarm automatisch an eine Stelle, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese Stelle reagiert nach einem vorher vereinbarten Ablauf, dem sogenannten Alarm- oder Massnahmenplan. In der Schweiz gibt es drei Wege, wie ein Alarm weitergeleitet wird:
- Alarmierung per App: Die Anlage schickt eine Push-Nachricht oder SMS auf Ihr Smartphone. Sie entscheiden selbst, was zu tun ist.
- Notruf- und Serviceleitstelle: Die Alarmempfangsstelle einer Wachgesellschaft nimmt den Alarm entgegen, prüft ihn und bietet Hilfe auf.
- Direktaufschaltung auf die Polizei: Die Anlage meldet direkt an die Alarmempfangszentrale der Kantonspolizei. Das ist nur mit Bewilligung und meist nur für bestimmte Objekte möglich.
Kann man eine Alarmanlage direkt auf die Polizei aufschalten?
Grundsätzlich ja, aber nicht ohne Weiteres. Mehrere Kantonspolizeien betreiben eigene Alarmempfangszentralen, oft unter dem Namen ALARMNET. Die Aufschaltung ist überall bewilligungspflichtig, kostet eine einmalige und eine jährliche Gebühr und setzt einen Alarmplan voraus. Die Regeln unterscheiden sich von Kanton zu Kanton:
| Kanton | Wer kann aufschalten? | Gebühren für die Aufschaltung |
|---|---|---|
| Bern | Vor allem Banken, Post, Gewerbe, Industrie und exponierte Objekte. Privatliegenschaften nur, wenn eine Gefährdung glaubhaft gemacht wird. | einmalig 680 Taxpunkte, jährlich 270 bis 660 Taxpunkte je nach Alarmtyp |
| Luzern | Anschluss an ALARMNET mit Bewilligung | einmalig CHF 200 bis 2’000, jährlich ab CHF 650 |
| Zug | Jede Aufschaltung ist bewilligungspflichtig. Private Alarmanlagen sind von der Aufschaltregelung ausdrücklich ausgenommen. | einmalig CHF 550 bis 2’100, jährlich CHF 550 bis 5’100 (exkl. MWST) |
| Basel-Stadt | Aufschaltung auf die Alarmeinrichtungen der Polizei möglich | einmalig CHF 300, jährlich CHF 390 |
| St. Gallen, Graubünden | In der Regel nur, wenn die Anlage Personen und Sachen schützt und eine Gefährdung glaubhaft ist | gemäss kantonalem Gebührentarif |
Für ein normales Einfamilienhaus oder eine Wohnung ist die Direktaufschaltung deshalb selten realistisch und meist auch nicht sinnvoll. Die Polizei rückt aus, ohne den Alarm vorher geprüft zu haben, und jeder Fehlalarm kann Gebühren auslösen. Der übliche und empfehlenswerte Weg führt über eine Notruf- und Serviceleitstelle. Diese prüft den Alarm und alarmiert die Polizei über den Notruf, wenn tatsächlich etwas passiert ist. Was die Polizei sonst noch zu Alarmanlagen empfiehlt, lesen Sie im Beitrag Welche Alarmanlage empfiehlt die Polizei?
Wie arbeitet eine Notruf- und Serviceleitstelle?


Eine Notruf- und Serviceleitstelle, auch Alarmempfangsstelle oder Alarmzentrale genannt, ist rund um die Uhr besetzt. Geschulte Mitarbeitende sehen eingehende Alarme auf ihren Bildschirmen, zusammen mit Ihrem hinterlegten Alarmplan: Wen sollen sie anrufen? Wer hat einen Schlüssel? Soll bei einem bestätigten Einbruch sofort die Polizei aufgeboten werden? Neben Einbruchalarmen überwacht die Leitstelle je nach Vertrag auch Brand-, Wasser- und Störungsmeldungen sowie Sabotage, also etwa ein abgerissenes Bedienteil oder eine gestörte Verbindung.
Ablauf im Alarmfall
| Schritt | Was passiert | Typischer Zeitpunkt |
|---|---|---|
| 1. Auslösung | Ein Melder erkennt eine Bewegung, eine geöffnete Tür oder Glasbruch. Die Zentrale löst die Sirene aus und sendet den Alarm an die Leitstelle. | sofort |
| 2. Eingang in der Leitstelle | Der Alarm erscheint mit Adresse, Meldertyp und Alarmplan bei der Operatorin oder beim Operator. | innert Sekunden |
| 3. Verifikation | Die Leitstelle prüft verfügbare Bilder oder Töne und achtet darauf, ob weitere Melder auslösen. Sie ruft Sie oder eine Kontaktperson an und fragt das Codewort ab. | in den ersten Minuten |
| 4. Entscheid | Fehlalarm: Der Fall wird dokumentiert und abgeschlossen. Unklar: Ein Interventionsdienst fährt vor Ort. Bestätigter Einbruch: Die Polizei wird aufgeboten. | nach der Prüfung |
| 5. Intervention | Der Interventionsdienst kontrolliert das Objekt von aussen und mit hinterlegtem Schlüssel auch von innen und sichert es bei Bedarf. | je nach Distanz |
| 6. Abschluss | Sie erhalten einen Bericht. Die Anlage wird zurückgestellt und bei einer Störung durch den Service geprüft. | nach dem Einsatz |
Interventionsdienst oder Polizei: Wer kommt?
Der Interventionsdienst ist eine Patrouille der Wachgesellschaft. Er schaut nach, wenn ein Alarm unklar ist, schliesst offene Türen, informiert Sie und bleibt bei Bedarf vor Ort, bis eine Glaserin oder ein Schreiner kommt. Die Polizei ist für Straftaten zuständig. Sie wird aufgeboten, wenn ein Einbruch bestätigt ist oder Menschen in Gefahr sind. Einsätze des Interventionsdienstes werden je nach Vertrag pauschal oder nach Aufwand verrechnet. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach, wie viele Einsätze inbegriffen sind.
Alarmverifikation: Warum sie Fehlalarme reduziert
Die meisten Alarme haben harmlose Ursachen: eine vergessene Unscharfschaltung, ein offenes Fenster, ein Haustier oder ein schwacher Melder. Wer jeden Alarm ungeprüft an die Polizei weitergibt, riskiert Gebühren und bindet Einsatzkräfte. Die europäische Normenreihe für Einbruchmeldeanlagen beschreibt deshalb in der technischen Spezifikation CLC/TS 50131-9 eigene Methoden zur Alarmverifikation. Drei Verfahren sind in der Praxis verbreitet:
Mehrfachauslösung
Ein Alarm gilt erst dann als bestätigt, wenn innert kurzer Zeit ein zweiter, unabhängiger Melder auslöst, zum Beispiel erst der Türkontakt und dann der Bewegungsmelder im Flur. Ein einzelner Melder mit Störung reicht so nicht mehr für einen Polizeieinsatz.
Bild- und Videoverifikation
Bewegungsmelder mit integrierter Kamera oder separate Kameras senden im Alarmfall Bilder oder eine kurze Sequenz an die Leitstelle oder aufs Smartphone. So lässt sich in Sekunden erkennen, ob eine Person im Raum ist oder die Katze den Alarm ausgelöst hat. Welche Bewegungsmelder sich dafür eignen, zeigt der Beitrag Welcher Bewegungsmelder mit Alarm passt zu Ihren Bedürfnissen? Beachten Sie bei Kameras die Vorgaben zum Datenschutz, insbesondere dass nur das eigene Grundstück erfasst werden darf.
Audioverifikation und Rückruf
Manche Zentralen öffnen im Alarmfall eine Sprechverbindung. Die Leitstelle hört mit oder spricht Personen im Objekt direkt an. Ergänzend ruft sie die hinterlegten Kontaktpersonen an. Wer das richtige Codewort nennt, kann einen Fehlalarm sofort abbrechen.
Was kostet ein Fehlalarm? Gebühren nach Kanton
Rückt die Polizei wegen eines Fehlalarms aus, stellen viele Kantone und Städte der Betreiberin oder dem Betreiber der Anlage eine Gebühr in Rechnung. Das gilt teilweise auch für Anlagen, die nicht direkt bei der Polizei aufgeschaltet sind, etwa wenn Nachbarn wegen einer Sirene anrufen oder eine private Leitstelle die Polizei alarmiert.
| Kanton / Stadt | Gebühr bei Fehlalarm mit Polizeieinsatz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Zug | CHF 400 bis 500 | Angabe der Zuger Polizei |
| Stadt Zürich | CHF 250, bei zwei oder mehr Fahrzeugen CHF 500 | gebührenpflichtig bei Bedienungsfehlern und Störungen der Anlage |
| Bern | 400 bis 530 Taxpunkte | erst ab dem zweiten Fehlalarm pro Kalenderjahr. Am tiefsten bei Polizeianschluss oder Übermittlung über Alarmlink, am höchsten bei Meldung ohne Polizeianschluss und ohne private Zentrale |
| Luzern | CHF 350 | gilt auch für nicht angeschlossene Anlagen, die über Meldungen Dritter zu einem Einsatz führen |
| Basel-Stadt | CHF 260 bis 1’300 | für Einsätze bis 45 Minuten, darüber nach Aufwand |
| Basel-Landschaft | CHF 390 | pauschal pro Einsatz |
| Graubünden | CHF 150 bis 400 | für aufgeschaltete Anlagen, gestaffelt vom ersten bis ab dem sechsten Fehlalarm pro Jahr |
So vermeiden Sie Fehlalarme:
- Melder fachgerecht platzieren, etwa nicht direkt auf Heizkörper oder Fenster mit Sonneneinstrahlung ausrichten
- Tierimmune Bewegungsmelder einsetzen, wenn Hund oder Katze im Haus sind
- Alle Personen mit Zugang in die Bedienung einweisen, auch Reinigungskraft und Nachbarn mit Schlüssel
- Batterien und Melder regelmässig prüfen lassen, wie im Beitrag Wie oft muss man eine Alarmanlage warten lassen? beschrieben
- Eine Alarmverifikation nutzen, bevor die Polizei aufgeboten wird
Sie möchten wissen, welche Alarmierung zu Ihrem Objekt passt? Wir beraten Sie kostenlos vor Ort.
App, Wachgesellschaft oder Polizei: Der Vergleich
| Kriterium | Alarmierung per App | Notruf- und Serviceleitstelle einer Wachgesellschaft | Direktaufschaltung Polizei |
|---|---|---|---|
| Wer reagiert? | Sie selbst bzw. Ihre Kontaktpersonen | geschultes Personal, 24/7 | Einsatzzentrale der Polizei |
| Prüfung des Alarms | durch Sie, per App-Bild oder Rückruf bei Nachbarn | systematisch nach Alarmplan, mit Bild, Ton und Rückruf | meist keine Prüfung vor dem Ausrücken |
| Vor-Ort-Kontrolle | nur wenn Sie oder Bekannte hinfahren | Interventionsdienst, Polizei bei bestätigtem Einbruch | Polizei |
| Für wen möglich? | alle | alle | nur mit kantonaler Bewilligung, meist Gewerbe und gefährdete Objekte |
| Laufende Kosten | keine Leitstellengebühr, je nach System Kosten für SIM-Karte bzw. Datenverbindung | monatliche Gebühr, Interventionen je nach Vertrag | einmalige und jährliche Gebühren der Polizei |
| Risiko bei Fehlalarm | gering, solange Sie die Polizei nicht ungeprüft rufen | gering, weil vorher geprüft wird | Gebühr pro Fehlalarm-Einsatz |
| Schwachstelle | Handy lautlos, kein Empfang, Ferien | Kosten, Schlüsselhinterlegung nötig | Bewilligung, Kosten, Auflagen |
Wann reicht die App, wann lohnt sich die Aufschaltung?
Die App-Alarmierung reicht, wenn …
- Sie oder eine Kontaktperson fast immer erreichbar sind und innert Minuten vor Ort sein können,
- Sie eine Wohnung oder ein Haus in einer Umgebung mit hilfsbereiten Nachbarn haben,
- Kameras oder Kamera-Bewegungsmelder Ihnen erlauben, einen Alarm selbst zu prüfen,
- Ihre Versicherung keine Aufschaltung verlangt.
Eine 24/7-Aufschaltung lohnt sich bei …
- Ferien und längerer Abwesenheit: Wenn Sie im Ausland sind, kann niemand aus der Familie innert Minuten nachschauen. Auch Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze profitieren davon.
- Gewerbe und KMU: Geschäftsräume sind nachts und am Wochenende leer, Waren und Geräte haben oft einen hohen Wert. Mehr dazu unter Sicherheitslösungen für Geschäftskunden.
- Versicherungsauflagen: Bei hohen Versicherungssummen, Wertsachen oder Kunstgegenständen verlangen Versicherungen teilweise eine Anlage mit Aufschaltung. Klären Sie die Anforderungen vor dem Kauf mit Ihrer Versicherung.
- Alleinlebenden und älteren Menschen: Neben Einbruch kann die Leitstelle auch Brand-, Wasser- oder Notrufmeldungen bearbeiten.
Baumarkt-Set oder System mit professioneller Aufschaltung?
Günstige Sets aus dem Handel alarmieren in der Regel nur per App. Planung, Platzierung der Melder und die Reaktion im Ernstfall liegen bei Ihnen. Viele dieser Sets lassen sich nicht oder nur über das Angebot des Herstellers auf eine Leitstelle aufschalten. Professionelle Zentralen unterstützen dagegen gängige Übertragungsprotokolle, überwachen die Verbindung laufend und lassen sich mit der Leitstelle einer Wachgesellschaft verbinden. Die Unterschiede im Detail beschreibt der Beitrag DIY-Alarmanlagen aus dem Baumarkt.
Was kostet eine Aufschaltung pro Monat?
Die Gebühren hängen vom Anbieter, den überwachten Alarmarten und den inbegriffenen Interventionen ab. Öffentliche Preislisten zeigen folgende Spannen (Stand Oktober 2026):
| Beispiel | Monatliche Kosten | Was dazugehört |
|---|---|---|
| Aufschaltung bei einer Leitstelle (Angebot eines Schweizer Sicherheitsdienstes) | CHF 57 netto, plus einmalig CHF 99 Einrichtung | Überwachung von Alarm, Störung, Sabotage. Intervention separat ab CHF 67 für die erste Stunde, mit Zuschlägen nachts und am Wochenende |
| Komplettpaket mit Leitstelle (Angebot eines Schweizer Anbieters) | ab CHF 69, Wartung plus CHF 10 | 24/7-Sicherheitsservice, drei Vor-Ort-Einsätze pro Jahr, jeder weitere CHF 200. Gerätepaket mit Installation zusätzlich |
| Abo bei einer Alarmzentrale (Richtwert aus einem Kostenratgeber) | ab rund CHF 32 (ab ca. CHF 380 pro Jahr) | Aufschaltung, Leistungsumfang je nach Anbieter |
Rechnen Sie für eine 24/7-Aufschaltung also grob mit CHF 30 bis 70 pro Monat, plus Kosten für Interventionen ausserhalb des Kontingents. Achten Sie beim Vergleich auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Anzahl inbegriffener Einsätze und darauf, ob die Anlage Ihnen gehört oder gemietet ist. Eine Übersicht aller Kosten von der Anschaffung bis zur Wartung finden Sie im Beitrag Was kostet eine Alarmanlage in der Schweiz?
Übertragungswege: 4G/5G, IP und Dual-Path


Damit ein Alarm ankommt, braucht die Zentrale eine zuverlässige Verbindung nach aussen. Heute sind drei Wege üblich:
- Mobilfunk (4G/5G): unabhängig vom Internetanschluss im Haus und auch bei einem durchtrennten Kabel verfügbar. Die Zentrale braucht dafür ein aktuelles Modem und eine SIM-Karte.
- IP über Internet: günstig und schnell, fällt aber aus, wenn Router oder Strom ausfallen.
- Dual-Path: Die Zentrale nutzt zwei unabhängige Wege, meist IP und Mobilfunk. Fällt einer aus, läuft der Alarm über den anderen, und die Leitstelle erhält eine Störungsmeldung.
Ältere Anlagen mit 2G- oder 3G-Modul sind ein Risiko. Swisscom und Sunrise haben ihre 3G-Netze Ende 2025 abgeschaltet. Das Bundesamt für Kommunikation weist ausdrücklich darauf hin, dass Alarmanlagen ohne Nachrüstung nicht mehr zuverlässig kommunizieren können. Was Sie tun können, erklärt der Beitrag zur 3G-Abschaltung.
Welche Normen gelten für Aufschaltung und Leitstelle?
- EN 50131: Normenreihe für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Für Privathaushalte ist Grad 2 üblich. Teil 9 (CLC/TS 50131-9) beschreibt Methoden zur Alarmverifikation.
- EN 50136: regelt die Alarmübertragung von der Anlage bis zur Empfangsstelle. Sie teilt Übertragungssysteme in Kategorien für einen Weg (Single Path, SP) und zwei Wege (Dual Path, DP) ein, die sich unter anderem in der Übertragungszeit und darin unterscheiden, wie schnell ein Verbindungsausfall erkannt wird.
- EN 50518: legt die technischen, betrieblichen und organisatorischen Anforderungen an Alarmempfangsstellen fest, damit Alarme jederzeit zuverlässig und schnell empfangen und bearbeitet werden.
Fragen Sie bei einer Wachgesellschaft nach, nach welchen Normen ihre Leitstelle arbeitet und ob sie zertifiziert ist. Die Alarmzentrale der Certas AG, auf die SECUR Anlagen aufschaltet, ist nach EN 50518 zertifiziert.
So löst SECUR die Alarmierung
Bei SECUR entscheiden Sie selbst, wie Sie alarmiert werden. Sie können die Anlage per App über 4G/5G selbst überwachen oder auf Wunsch rund um die Uhr durch die Certas AG überwachen lassen. Ihre Alarmzentrale ist nach EN 50518 zertifiziert und bietet bei Bedarf eine Intervention vor Ort. Ein Abo ist nicht zwingend. Bei der kostenlosen Beratung vor Ort klären wir, welcher Weg zu Ihrem Objekt, Ihrem Alltag und allfälligen Anforderungen Ihrer Versicherung passt. Als herstellerunabhängiger Fachbetrieb wählen wir die Zentrale und die Melder so, dass beide Varianten möglich sind und Fehlalarme möglichst vermieden werden. Mehr zu unseren Lösungen finden Sie unter Alarmanlage kaufen, für Ihr Haus oder Ihre Wohnung, sowie regional in Zürich, Bern, Basel und Luzern.
Einen Überblick über Systemarten, Kosten und Anbieter gibt unser Ratgeber Alarmanlage Schweiz: Systeme, Kosten und Anbieter im Vergleich.
Häufige Fragen zur Aufschaltung einer Alarmanlage
Kann ich meine Alarmanlage als Privatperson direkt auf die Polizei aufschalten?
In den meisten Fällen nicht. Die Direktaufschaltung ist kantonal geregelt und bewilligungspflichtig. Privatliegenschaften werden, wo überhaupt, nur zugelassen, wenn eine besondere Gefährdung glaubhaft ist. Üblich ist die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle, die bei einem bestätigten Einbruch die Polizei alarmiert.
Was ist der Unterschied zwischen einer Alarmanlage mit App und einer mit 24/7-Leitstelle?
Mit der App erhalten Sie den Alarm selbst und müssen selbst reagieren. Bei einer Leitstelle prüft geschultes Personal jeden Alarm rund um die Uhr, ruft Kontaktpersonen an und bietet Interventionsdienst oder Polizei auf, auch wenn Sie schlafen, arbeiten oder in den Ferien sind.
Was kostet die Aufschaltung auf eine Notrufzentrale?
Öffentliche Preislisten zeigen Spannen von rund CHF 30 bis 70 pro Monat. Je nach Vertrag kommen Einrichtungsgebühren und Kosten für Interventionen hinzu.
Wer bezahlt einen Polizeieinsatz nach einem Fehlalarm?
In der Regel die Betreiberin oder der Betreiber der Alarmanlage. Die Gebühren sind kantonal geregelt und liegen je nach Kanton und Fall zwischen rund CHF 150 und 1’300 pro Einsatz. In Bern wird erst ab dem zweiten Fehlalarm pro Jahr verrechnet, in Zug nennt die Polizei CHF 400 bis 500.
Was ist eine Alarmverifikation?
Eine Prüfung, ob ein Alarm echt ist, bevor jemand ausrückt. Das geschieht über Bilder oder Videos, eine Sprechverbindung, einen Rückruf mit Codewort oder die Auslösung eines zweiten, unabhängigen Melders.
Was macht ein Interventionsdienst?
Eine Patrouille der Wachgesellschaft fährt nach einem unklaren Alarm zum Objekt, kontrolliert es von aussen und mit hinterlegtem Schlüssel auch von innen. Sie informiert Sie und sichert das Objekt bei Bedarf. Bei einem Einbruch übernimmt die Polizei.
Funktioniert die Aufschaltung bei Strom- oder Internetausfall?
Professionelle Zentralen haben einen Notstromakku. Mit einem Mobilfunkmodul oder Dual-Path-Übertragung meldet die Anlage Alarme auch ohne Internet. Der Ausfall eines Übertragungswegs wird der Leitstelle als Störung gemeldet.
Kann ich eine bestehende Alarmanlage nachträglich aufschalten lassen?
Oft ja, wenn die Zentrale ein unterstütztes Übertragungsprotokoll und ein aktuelles Mobilfunk- oder IP-Modul hat. Bei älteren Anlagen mit 3G-Modul oder Sets, die nur per App melden, ist häufig ein Modul- oder Zentralentausch nötig. Ein Fachbetrieb kann das vor Ort prüfen.
Sie möchten wissen, ob für Sie die App-Alarmierung reicht oder eine 24/7-Aufschaltung sinnvoll ist? Unsere Spezialisten beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Jetzt Beratung anfordern.